Alle Details zum "Schloß- und Dorflauf"
Allgemeines
Veranstalter
FC Nordkirchen e.V., Leichtathletikabteilung
Durchführung
Der Nordkirchener "Schloss- und Dorflauf" wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und den nationalen Bestimmungen sowie den Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) durchgeführt.
Die Bestimmungen gelten für Läuferinnen und Läufer mit und ohne DLV-Startrecht!
Regelverstöße können zur Disqualifikation führen. Dazu zählen insbesondere:
Start mit mehreren Startnummern/Transpondern oder deren Weitergabe
Jegliche Veränderung der Startnummer
Die Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen
Mitführen bzw. Nutzen von technischen Hilfsmitteln.
Nutzen von Kopfhörern. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten und kann zur Disqualifikation führen!
Mitführen eines Babyjoggers o.ä. und/oder Tieren
Verlassen oder Abkürzen der offiziellen Wettkampfstrecke
Absichtliche oder unachtsame Vermüllung der Wettkampfstrecke
Begleiten auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inlinern etc.
Verstöße gegen die sportlichen Regeln des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der World Athletics (WA) - bis 2019 Internationaler Leichtathletik Verband (IAAF)
Altersklassen
Für den "Nordkirchener Schloss- und Dorflauf" gelten die zulässigen Altersklassen und Streckenlängen gemäß DLO §7, §14.3, Anhang 4) sowie folgende Festlegungen:
Mini-Marathon (421m - ohne Anmeldung und Zeitmessung) | m/w, bis 7 Jahre |
800 m | m/w, 8 und 9 Jahre |
1600 m | m/w, 10 - 15 Jahre |
2,5 km Jedermannlauf | m/w, ab 8 Jahre |
5 km Nordic Walking | m/w, ab 10 Jahre |
5 km Dorflauf | m/w, ab 10 Jahre |
10 km Schlosslauf | m/w, ab 14 Jahre |
Maßgeblich ist dabei nicht das Alter am Veranstaltungstag, sondern die sich aus dem Geburtsjahrgang ergebende Altersklasse. Gemäß DLO ist dabei das Alter am 31.12. eines Jahres maßgeblich.
Beispiel: Ein Kind ist am Veranstaltungstag 9 Jahre alt, wird allerdings im Herbst 10 Jahre alt. Dann startet es das gesamte Jahr über in der Altersklasse m/w 10 Jahre. Und muss bzw. kann beim Schloss- und Dorflauf über 1.600m oder 5km starten.
Teilnahmebedingungen
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Es können keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art gegen den Veranstalter noch die Gemeinde Nordkirchen geltend gemacht werden, die durch die Teilnahme am Nordkirchener "Schloss- und Dorflauf" entstehen können.