https://cdn-eu.usefathom.com/script.js
Die Anmeldung zum 12. Nordkirchener Halbmarathon am 7. August ist eröffnet! Nach der Absage des Vorjahres möchten wir in diesem Jahr - auch angesichts sinkender Inzidenzzahlen - unseren Nordkirchener Halbmarathon wieder durchführen. Derzeit sind wir noch in der Abstimmung unseres Konzeptes mit den Behörden. Da sich außerdem die Regeln der NRW-Coronaschutzveordnung fast wöchentlich ändern, werden wir die endgültigen Details der Veranstaltungsdurchführung allen Teilnehmern kurz vor dem Lauf mitteilen.
Auswirkungen gibt es auch auf die Anmeldung:
- Die Sammelanmeldung entfällt, da wir die Kontaktdaten jedes Läufers vorhalten müssen.
- Der Staffelmarathon 2 x 10,5 km entfällt.
- Eine Bezahlung der Startgebühren ist ausschließlich per Bankeinzug möglich. Keine Barzahlung vor Ort.
- Anmeldungen vort Ort sind ebenfalls nicht möglich. Wir bieten aber die Online-Anmeldung bis sechs Stunden vor dem Start.
Wir werden den Lauf natürlich entsprechend den am 7. August geltenden Corona-Regeln durchführen. Aktuell planen wir einen Start in Gruppen mit ca. 30 Sekunden Abstand. Die Startreihenfolge werden wir nach den persönlichen Bestzeiten (bitte bei der Anmeldung angeben) staffeln. Wir bitten immer um Einhaltung der Mindestabstände, auch beim Überholen auf der Strecke. Ob, wann und wieweit Masken getragen werden müssen, kann sich bis zur Veranstaltung ändern. Bitte stellt Euch außerdem darauf ein, dass wir über keine Umkleide- und/oder Duschmöglichkeiten verfügen und nur etwa alle 5 km eine Getränkestation vorhalten können.
Zutritt zum Anmelde- und Startbereich erhalten nur Läufer und Helfer. Zuschauer sind hier nicht zugelassen. Beim Ziel in unserem Stadion "Am Schloßpark" werden wir Zuschauer voraussichtlich bis zu einer Anzahl von 100 Personen zulassen können. Diese Zuschauer benötigen eine Registrierung und eine "Eintrittskarte". Alle angemeldeten Läufer erhalten deshalb in der Woche vor der Veranstaltung eine Mail, mit der sie "ihre" Zuschauer im Stadion registrieren können.
Die Entwicklung der Coronazahlen und -regeln kann jederzeit zu Änderungen und Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung führen. Insbesondere können die Regeln der Behörden zu einer Begrenzung der Teilnehmerzahl führen. Sollten wir die Veranstaltung ganz oder teilweise absagen müssen, werden natürlich keine Startgebühren fällig. Bezahlte Startgebühren werden erstattet. Wir werden die Startgebühren erst unmittelbar vor oder nach dem Lauf abbuchen.