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Corona-Regeln auf der Anlage des FC Nordkirchen
Auf der Sportanlage des FC Nordkirchen "Am Schloßpark" sowie bei allen Sportangeboten des Vereins auch außerhalb dieser Anlage gelten die Regeln der jeweils aktuellen NRW-Coronaschutzverordnung (siehe insbesondere die §§ 2 bis 4 der VO in der ab 24. November 2021 gültigen Fassung) und die weiteren Regeln des Vereins.
Die wichtigsten Punkte:
1. Auf der Sportanlage des FC Nordkirchen und bei allen weiteren Sportangeboten des FC Nordkirchen gilt "2G" für alle. Das bedeutet, dass alle Besucher – also sowohl Sportlerinnen und Sportler wie auch Zuschauer, Trainer und andere Betreuer – einen vollständigen Impf-/Immunisierungsschutz aufweisen müssen und dies auch durch entsprechende Zertifikate nachweisen können. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch per Zertifikat dokumentierte Impfungen oder durch einen Genesenennachweis. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 15 Jahre, die nach der aktuellen Verordnung als "2G" gleichgestellt sind.
2. Grundsätzlich sollte der Mindestabstand (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds eingehalten werden.
3. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist in Innenräumen (Umkleiden etc.) notwendig, sofern nicht alle Anwesenden immunisiert sind. Evtl. Höchstzahlen sind zu beachten.
4. Sportler, Betreuer und Zuschauer mit verdächtigen Symptomen (Fieber, Durchfall, Atemnot etc.) dürfen die Sportanlagen nicht betreten bzw. müssen sie umgehend verlassen.
5. Bitte auch die anderen – allen längst bekannten – Regeln wie Verzicht auf Begrüßungsrituale, Niesetikette, Händewachen, Desinfizieren einhalten!
Bitte nehmt Rücksicht auf alle Sportler und Zuschauer und schaltet den gesunden Menschenverstand ein.