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Corona-Update: Noch keine neuen Regeln für NRW

Update vom 7. Januar 2022

Corona-Regeln beim FC Nordkirchen

Auf der Sportanlage des FC Nordkirchen "Am Schloßpark" sowie bei allen Sportangeboten des Vereins auch außerhalb dieser Anlage gelten die Regeln der jeweils aktuellen NRW-Coronaschutzverordnung (siehe insbesondere die §§ 2 bis 4 der VO) und die weiteren Regeln des Vereins. Aktuell gültig ist weiterhin die Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung vom 3. Dezember (mit letzten Änderungen vom 30. Dezember). Die in dieser Woche auf der Konferenz der Ministerpäsidenten mit dem Bundeskanzler besprochenen Änderungen müssen erst noch in NRW-Landesrecht umgesetzt werden, was bislang nicht erfolgt ist.


Die wichtigsten Punkte:

1.        Beim Sport im Freien gilt auf der Sportanlage des FC Nordkirchen und bei allen weiteren Sportangeboten des FC Nordkirchen "2G" für alle. Das bedeutet, dass alle Besucher – also sowohl Sportlerinnen und Sportler wie auch Zuschauer, Trainer und andere Betreuereinen vollständigen Impf-/Immunisierungsschutz aufweisen müssen und dies auch durch entsprechende Zertifikate nachweisen können. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch per Zertifikat dokumentierte Impfungen oder durch einen Genesenennachweis.

Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 15 Jahre sowie befristet bis zum 16. Januar 2022 für Jugendliche bis 17 Jahre, die nach der aktuellen Verordnung als "2G" gleichgestellt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kinder und Jugendliche über einen negativen Testnachweis verfügen oder an den Schultests teilnehmen (also in den Schulferien gilt diese Ausnahme nicht).

2.        Beim Sport in Innenräumen wie zum Beispiel Sporthallen gilt "2G+" für alle. Hier müssen Sportlerinnen und Sportler wie auch Zuschauer, Trainer und andere Betreuer nicht nur einen vollständigen Impf-/Immunisierungsschutz aufweisen, sondern einen negativen tagesaktuellen Test (Antigen- oder PCR-Test) nachweisen.

Gleiche Ausnahmen wie unter Punkt 1 für Kinder bis 15 Jahre sowie befristet bis zum 16. Januar für Jugendliche bis 17 Jahre.


3.        Grundsätzlich sollte der Mindestabstand (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds eingehalten werden.


4.        Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist in Innenräumen (Umkleiden etc.) notwendig. Evtl. Höchstzahlen sind zu beachten.


5.        Sportler, Betreuer und Zuschauer mit verdächtigen Symptomen (Fieber, Durchfall, Atemnot etc.) dürfen die Sportanlagen nicht betreten bzw. müssen sie umgehend verlassen.


6.        Bitte auch die anderen – allen längst bekannten – Regeln wie Verzicht auf Begrüßungsrituale, Niesetikette, Händewachen, Desinfizieren einhalten!

Bitte nehmt Rücksicht auf alle Sportler und Zuschauer und schaltet den gesunden Menschenverstand ein.

Informationen

Datum: 08.01.2022

Kategorien

Vorstand, Verein

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